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Prüfungsordnung ArtikelDie Prüfungsordnung für eine Prüfung an einer Hochschule oder einer (Aus-)Bildungseinrichtung legt die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Zwischen- oder Abschlussprüfung fest. Sie regelt die Rechten und Pflichten des Prüflings (z.B. des Studenten) und der prüfenden Hochschule. Sie ist immerhin an Hochschulen rechtsverbindlich, ihre Auslegung und Einhaltung kann vor einem Verwaltungsgericht eingefordert werden.
Prüfungsordnungen an Hochschulen regeln u.a.
- Die Absichte des Studiums
- Den Aufbau eines Studiums; Details werden häufig in den dazu gehörenden Studienordnungen festgelegt
- Die verliehenen Akademischen Grade (Diplom, Bachelor, Master…)
- Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (z.B. Prüfungsvorleistungen, Einschreibung für das Fach, Hochschulreife…)
- Die Regelstudienzeit des Faches
- Die Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen, Einstufung in höhere Fachsemester
- Den Ablauf der Prüfung (Prüferinnen und Prüfer sowie Beisitzerinnen und Beisitzer)
- Prüfungstermine und Anmeldefristen
- Regelungen zu Versäumnis, Rücktritt, Täuschung
- Bewertung der Prüfungsleistungen, Bildung der Noten
- Prüfungsformen (Klausuren , Hausarbeiten, mündliche Prüfungen…)
- Wiederholungsmöglichkeiten der Prüfungen.
Siehe auch: Studium, Studienberatung
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